Urteil Aussetzung des Rechtsstreits wegen Widerklage in einem weiteren Rechtsstreit


Schlagworte

Aussetzung des Rechtsstreits wegen Widerklage in einem weiteren Rechtsstreit; Vorgreiflichkeit; Verfahrens- und Ermessensfehler; Ermessensmißbrauch; Feststellungswiderklage; Zug-um-Zug-Verurteilung; Bestehen von Gegenrechten

Leitsätze

Im Rahmen des gegen eine Verfahrensaussetzung gerichteten Beschwerdeverfahrens ist überprüfbar, ob die tatbestandliche Voraussetzung für eine Aussetzung nach § 148 ZPO, nämlich eine Vorgreiflichkeit vorliegt; im übrigen darf das Beschwerdegericht die angefochtene Entscheidung nur auf einen Verfahrens- oder Ermessensfehler hin überprüfen.

Macht der Beklagte gegen die Klageforderung Gegenrechte geltend und erhebt er in einem weiteren Rechtsstreit der Parteien Widerklage auf Feststellung des Bestehens dieser Gegenrechte, so ist die Entscheidung über die Feststellungswiderklage vorgreiflich im Sinne des §148 ZPO für die Entscheidung des ersten Rechtsstreits.

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