Urteil Aussetzung des Hauptsacheverfahrens im Hinblick auf selbständiges Beweisverfahren
Schlagworte
Aussetzung des Hauptsacheverfahrens im Hinblick auf selbständiges Beweisverfahren
Leitsätze
a) Die Aussetzung eines Hauptsacheverfahrens im Hinblick auf ein anderweit anhängiges selbständiges Beweisverfahren ist grundsätzlich zulässig.
b) Bei der Ermessensentscheidung über die Aussetzung muß das Gericht der Hauptsache auch berücksichtigen, ob die gebotene Förderung und Beschleunigung des Prozesses auf andere Weise besser zu erreichen ist.
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