Urteil Aussetzung des Beschlusses über die Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses nur bei größeren Nachteilen


Schlagworte

Aussetzung des Beschlusses über die Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses nur bei größeren Nachteilen; Zwangsversteigerung; Ersatzwohnraum; Erkrankung des Schuldners

Leitsatz

Die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses, der durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn durch die weitere Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile als den anderen Beteiligten bei Aussetzung der Vollziehung drohen, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint.

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