Urteil Aussetzung der Vollziehung
Schlagworte
Aussetzung der Vollziehung; Enteignungen nach dem Aufbaugesetz; Gegenkonzept; Streitwert in vorläufigen
Leitsätze
1. Der defensive vorläufige Rechtsschutz nach § 80 a Abs. 3 VwGO setzt einen erfolglosen Antrag des Dritten auf behördliche Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 6 VwGO nicht voraus.
2. Im Verfahren nach § 3 a Vermögensgesetz ist die Beschwerde gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nach §§ 80, 80 a VwGO gem. § 37 Abs. 2 VermG statthaft.
3. Zur Frage, inwieweit Enteignungen nach dem Aufbaugesetz der DDR dem Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes unterliegen.
4. Ein "Gegenkonzept" des Berechtigten ist im Verfahren nach § 3 a VermG nur beachtlich, wenn es spätestens bis zum Erlaß des Ausgangsbescheides vorgelegt worden ist.
5. Im Bescheid nach § 3 a VermG ist der voraussichtliche Kaufpreis des Vermögensgegenstandes mitzuteilen.
6. Der Streitwert beträgt in vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen Entscheidungen nach § 3 a VermG 1/20 des Kaufpreises /Verkehrswertes.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?