Urteil Aussetzung bei selbständigem Beweisverfahren
Schlagworte
Aussetzung bei selbständigem Beweisverfahren
Leitsatz
Die Aussetzung eines Rechtsstreits gegen mehrere Bekl. wegen eines anderweitig anhängigen selbständigen Beweisverfahrens kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens deshalb nicht verwertbar ist, weil nicht alle Bekl. an diesem Verfahren beteiligt sind.
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