Urteil Aussetzung wegen Richtervorlage zur Normenkontrolle
Schlagworte
Aussetzung wegen Richtervorlage zur Normenkontrolle
Leitsätze
1. Es bestehen durchgreifende Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des Mietendeckels und dem Verbot der Mieterhöhung nach § 3 MietenWoG Berlin.
2. Ein Verfahren auf Zustimmung zur Mieterhöhung, das nach § 558 BGB begründet wäre, ist deshalb bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen.
(Leitsätze der Redaktion)
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