Urteil Aussetzung der Vollstreckung bei drohendem Schaden und möglichem Erfolg der Rechtsbeschwerde
Schlagworte
Aussetzung der Vollstreckung bei drohendem Schaden und möglichem Erfolg der Rechtsbeschwerde
Leitsatz
Das Beschwerdegericht kann die Vollstreckung der erstinstanzlich beschiedenen Räumung aussetzen, wenn dem Mieter durch den Vollzug größerer Schaden droht als dem Gegner und die Rechtsbeschwerde nicht von vornherein aussichtslos ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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