Urteil Aussetzung der Vollstreckung bei drohendem Schaden und möglichem Erfolg der Rechtsbeschwerde


Schlagworte

Aussetzung der Vollstreckung bei drohendem Schaden und möglichem Erfolg der Rechtsbeschwerde

Leitsatz

Das Beschwerdegericht kann die Vollstreckung der erstinstanzlich beschiedenen Räumung aussetzen, wenn dem Mieter durch den Vollzug größerer Schaden droht als dem Gegner und die Rechtsbeschwerde nicht von vornherein aussichtslos ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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