Urteil Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Unzumutbarkeit
Schlagworte
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Unzumutbarkeit
Leitsatz
Ständige Störungen des Hausfriedens (Hundegebell, Gestank) begründen eine außerordentliche fristlose Kündigung.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat