Urteil Außerordentliche fristlose Kündigung durch den Mieter wg. umfangreicher Instandsetzungsmaßnahmen
Schlagworte
Außerordentliche fristlose Kündigung durch den Mieter wg. umfangreicher Instandsetzungsmaßnahmen
Leitsatz
Eine außerordentliche fristlose Kündigung durch den Mieter aus wichtigem Grund im Zusammenhang mit Instandsetzungsmaßnahmen des Vermieters ist in Anwendung des Rechtsgedankens des § 626 BGB zeitnah zum Beginn der Beeinträchtigungen zu erklären.
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