Urteil Außerordentliche fristlose Kündigung durch den Mieter wg. umfangreicher Instandsetzungsmaßnahmen


Schlagworte

Außerordentliche fristlose Kündigung durch den Mieter wg. umfangreicher Instandsetzungsmaßnahmen

Leitsatz

Eine außerordentliche fristlose Kündigung durch den Mieter aus wichtigem Grund im Zusammenhang mit Instandsetzungsmaßnahmen des Vermieters ist in Anwendung des Rechtsgedankens des § 626 BGB zeitnah zum Beginn der Beeinträchtigungen zu erklären.

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