Urteil Außerordentliche fristlose Kündigung des Mieters bei vorsätzlich falschen Betriebskostenabrechnungen des Vermieters


Schlagworte

Außerordentliche fristlose Kündigung des Mieters bei vorsätzlich falschen Betriebskostenabrechnungen des Vermieters

Leitsatz

Dem Mieter ist eine Fortsetzung des Mietverhältnisses im Sinne des § 543 BGB unzumutbar, wenn der Vermieter über längere Zeit mehrfach Betriebskosten vorsätzlich falsch abrechnet und die Einsicht in Belege verweigert.

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