Urteil außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen
Schlagworte
außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen; Unterlassungsverpflichtung des Verfügungsberechtigten; Kostenerstattungsanspruch gegen Berechtigten wegen außergewöhnlicher Erhaltungsmaßnahmen; Ausgleich der Erhaltungskosten durch instandsetzungsbedingte Mieterhöhung
Leitsatz
Bleibt von außergewöhnlichen Erhaltungsmaßnahmen ein nicht aus öffentlichen Mitteln ersetzter und auch nicht aus Mieterträgen zu erwirtschaftender Aufwandsrest, ist dieser entsprechend § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstatten. (Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat