Urteil Außenbereich
Schlagworte
Außenbereich; Außenbereich/Modernisierung; Zumutbarkeit der Mieterhöhung; Duldung von Modernisierungsmaßnahmen/Außenbereich; Härte/im Sinne von § 541 b; Modernisierung/Wirtschaftlichkeit; Modernisierung/Außenbereich; Wirtschaftlichkeit/Modernisierung; Mieterhöhung/Härte (Mieterhöhung); einstweilige Verfügung/Modernisierung im Außenbereich
Leitsatz
1. Der Vermieter darf Modernisierungsmaßnahmen auch außerhalb der Wohnung nur mit Einwilligung des Mieters oder nach gerichtlicher Durchsetzung des Duldungsanspruchs vornehmen.
2. Die vom Vermieter beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen sind bei der Interessenabwägung (Härteprüfung) in ihrer Gesamtheit zu betrachten.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?