Urteil Ausschlusstatbestand
Schlagworte
Ausschlusstatbestand; Ausschließungstatbestand; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Einbeziehung von Grundstücken in Unternehmenseinheit; Fortführung des zu restituierenden Betriebs durch Dritten; asset deal; Unternehmensveräußerung; Unternehmensrestitution; Betriebsnotwendigkeit
Leitsätze
1. Die Veräußerung von Betriebsteilen oder Unternehmensgegenständen schließt die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG nicht zwangsläufig aus, sondern nur, wenn dies ihre funktionelle Einbeziehung in den Betrieb beendet oder diesen wesentlich verändert.
2. Für die Anwendung des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG ist unerheblich, ob der Berechtigte der Unternehmensrestitution den zurückübertragenen Betrieb in eigener Person weiterführt.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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