Urteil Ausschlusstatbestand
Schlagworte
Ausschlusstatbestand; Scharführer; Gauvolkstumswart; Hauptgemeinschafts¬leiter; NSDAP; NS-Regime; Rechtsstaatlichkeit; Menschlichkeit; Vorschubleistung
Leitsätze
1. Ein „Vorschubleisten" im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG hat nach dem Wortsinn nichts anderes als ein „Fördern" im Sinne von § 8 Abs. 1 BWGöD, ein Unterstützen, ein Verbessern der Bedingungen für das entsprechende System zum Inhalt.
2. Ein „erhebliches" Vorschubleisten setzt ferner voraus, dass der Nutzen für das Regime nicht nur ganz unbedeutend gewesen ist.
3. Eine Einstufung als „Entlasteter" oder „Minderbelasteter" im Rahmen der Entnazifizierung ist für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für einen Anspruchsausschluss nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG vorliegen, ohne Bedeutung.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?