Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Modernisierung; Baumaßnahme; Umbauten; Umgebungsbebauung; komplexer Wohnungsbau
Leitsatz
Die Modernisierung sowie der Um- oder Ausbau eines Gebäudes im Wege der sogenannten komplexen Rekonstruktion erfüllt nur dann den Restitutionsausschlußtatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG, wenn das Grundstück dadurch nicht nur planerisch, sondern auch baulich derart in die Umgebungsbebauung einbezogen wurde, daß es mit ihr eine vernünftigerweise nicht trennbare Einheit bildet.
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