Urteil Ausschlussgrund


Schlagworte

Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsliste; sonstiges Vermögen; SMAD-Befehl Nr. 64

Leitsatz

Der "sonstiges Vermögen" betreffende Zugriff auf der Grundlage von bestätigten Enteignungslisten im Sinne des § 1 der Richtlinien Nr. 3 vom 21. September 1948 zur Ausführung des SMAD-Befehls Nr. 64 führte für die davon betroffenen Personen auch zur Enteignung ihrer in den Listen nicht gesondert aufgeführten Vermögenswerte.

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