Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Rückausnahmetatbestand; Redlichkeitsschutz für Unternehmenserwerber; Unternehmensverkauf in der Form des "asset-deal"
Leitsätze
Der Redlichkeitsschutz für Unternehmenserwerber ist in § 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 VermG nicht abschließend geregelt; daneben kann § 4 Abs. 2 VermG Anwendung finden.
Im Anwendungsbereich des § 4 Abs. 2 VermG gilt die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG auch dann, wenn bei einem Unternehmensverkauf in der Form des "asset-deal" Grundstücke mitveräußert wurden.
Die Rückausnahme des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG (Anbahnung vor dem Stichtag) greift dann nicht ein, wenn ein Erwerb angebahnt worden ist, der - wie der Kauf volkseigener Grundstücke - dem Vertragsgegenstand nach vor dem 19. Oktober 1989 rechtlich nicht zulässig war.
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