Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Bodenreformenteignung; Revisionsfall
Leitsatz
Eine im Zuge der Bodenreform erfolgte und tatsächlich abgeschlossene Enteignung führt auch dann zum Restitutionsausschluß (§ 1 Abs. 8 Buchst. a VermG), wenn später das Vorliegen eines "Revisionsfalles" erwogen wurde, eine Rückgabe des enteigneten Vermögenswertes indessen nicht erfolgte.
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