Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Rücknahmetatbestand; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; substanzerhaltende Aufwendungen; werterhöhende Investitionen
Leitsätze
Das Vorliegen eines Rücknahmetatbestandes im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 (Buchst. a bis c) VermG ersetzt nicht die positive Feststellung der Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG. Zu den tatbestandlichen Voraussetzungen der Vornahme substanzerhaltender oder werterhöhender Investitionen vor dem Stichtag im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c VermG.
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