Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund, Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; redlicher Erwerb des Bodenreformeigentums; Erbe eines Bodenreformeigentümers
Leitsatz
Der gemäß Art. 233 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 1 § 12 Abs. 3 EGBGB zuteilungsfähige Erbe eines Bodenreformeigentümers kann sich gegenüber dem Restitutionsbegehren eines nach § 2 Abs. 1 VermG Berechtigten auf den Ausschlußgrund des § 4 Abs. 2 VermG berufen, wenn der Erblasser bei der Zuteilung des Bodenreformeigentums redlich gewesen ist.
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