Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; vorübergehende Rückgabe an Eigentümer
Leitsatz
Die Annahme einer Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß das enteignete Grundstück nach seiner Beschlagnahme von der zuständigen deutschen Stelle vorübergehend an den früheren Eigentümer zurückgegeben worden ist.
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