Urteil Ausschlussgrund


Schlagworte

Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Überzeugungsgrundsatz

Leitsätze (nicht amtlich)

1. Für eine nachvollziehbare Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) von der Rechtswidrigkeit eines Vorganges reicht es nicht aus, einen Rechtsverstoß anzunehmen, ohne zumindest das verletzte Recht zu benennen.

2. Ein Gericht kann sich ohne Kenntnis der im Zeitpunkt des Erwerbs in der DDR geltenden allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätze oder der ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis keine Überzeugung von der Unredlichkeit des Erwerbs im Sinne von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG bilden.

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