Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Nutzungsartänderung
Leitsatz
Der Rückgabeausschluß von § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG entfällt nicht dadurch, daß das mit erheblichem Aufwand errichtete Bauwerk, dessen Nutzung im öffentlichen Interesse liegt, nachträglich wesentlicher Bestandteil eines Erbbaurechts geworden ist.
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