Urteil Ausschlussgrund


Schlagworte

Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge; dingliches Nutzungsrecht

Nichtamtliche Leitsätze

1. Dafür, daß der Gesetzgeber des Vermögensgesetzes entgegen dem Wortlaut des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG die Rückübertragung nicht ausschließen wollte, wenn der redliche Erwerber zwar ein dingliches Nutzungsrecht erworben hat, aber auch die Möglichkeit gehabt hätte, ohne dingliches Nutzungsrecht unmittelbar das Eigentum zu erwerben, ist nichts ersichtlich.

2. Die Worte "bei der Veräußerung" in § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG machen deutlich, daß von der Ausnahme des Restitutionsausschlusses nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge umfaßt sein sollen, nicht aber die hoheitliche Verleihung eines dinglichen Nutzungsrechts.

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