Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Erwerb unter Verletzung erwerbshindernder Vorschriften; Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung
Leitsätze
Ein zum Ausschluß der Rückübertragung führender redlicher Erwerb gemäß § 4 Abs. 2 VermG ist nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nicht mehr möglich.
Das in § 7 Abs. 2 GVO bei Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung geregelte Rückübereignungsverfahren durchbricht nicht den in § 4 Abs. 2 VermG gewährten Schutz des redlichen Erwerbs, sondern trägt dem Umstand nachträglich Rechnung, daß der Erwerb unter Verletzung erwerbshindernder Vorschriften erfolgt ist.
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