Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsauftrag der Besatzungsmacht; Zurechnungszusammenhang; Exzess deutscher Stellen
Nichtamtlicher Leitsatz
Für Enteignungen in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 7. Oktober 1994 ist eine besatzungshoheitliche Grundlage auch dann anzunehmen, wenn die Enteignung von deutschen Stellen in exzessiver Auslegung oder willkürlicher Anwendung von Enteignungsgrundlagen vorgenommen wurde.
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