Urteil Ausschlussgrund


Schlagworte

Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; dingliches Nutzungsrecht; Stichtagsregelung; Moratorium

Leitsätze

1. Ein im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Gebäudes verliehenes dingliches Nutzungsrecht kann für sich allein genommen keinen redlichen Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG vermitteln.

2. Die in § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz VermG geregelten Ausnahmen von der sog. Stichtagsregelung kommen einem redlichen Erwerber nur dann zugute, wenn sich der Rechtserwerb mit der Eintragung im Grundbuch vollendet hat.

3. Das in Art. 233 § 2 a EGBGB angeordnete Moratorium für die sog. hängenden Fälle der Nutzung eines fremden Grundstücks steht auch einer Rückübertragung des Grundstücks aufgrund gerichtlicher Entscheidung entgegen.

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