Urteil Ausschlussfrist für Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Ausschlussfrist für Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung; Einwendungsausschlussfrist; Änderung der Flächenwerte; geänderte Wohnfläche
Leitsatz
Die Einwendungsausschlussfrist für den Mieter beginnt auch dann mit dem Zugang einer formell wirksamen Betriebskostenabrechnung, wenn sich die darin angegeben Flächenwerte im Verhältnis zu den Vorjahren geändert haben und dies in der Abrechnung nicht erläutert worden ist.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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