Urteil Ausschlußfrist für Betriebskostennachforderung unabhängig von Vereinbarung/Nichtvereinbarung von Vorschüssen


Schlagworte

Ausschlußfrist für Betriebskostennachforderung unabhängig von Vereinbarung/Nichtvereinbarung von Vorschüssen

Leitsatz

§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB, wonach der Vermieter nach dem Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums mit einer Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen ist, gilt unabhängig davon, ob Vorschüsse vereinbart worden sind oder nicht.

(Leitsatz der Redaktion)

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