Urteil Ausschlussfrist


Schlagworte

Ausschlussfrist; Ansprüche aufgrund des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA

Leitsätze

Die Befreiung vermögensrechtlicher Ansprüche, die aufgrund des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA vom 13. Mai 1992 (BGBl. II, S. 1222) auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen sind, vom Erfordernis fristgebundener Antragstellung durch § 30 a Abs. 1 Satz 4 VermG in der Fassung des Vermögensrechtsbereinigungsgesetzes vom 20. Oktober 1998 ist auf Fälle nicht anwendbar, in denen vor der Neuregelung zugunsten eines Anspruchskonkurrenten bereits ein Restitutionsbescheid ergangen und das Eigentum an dem Grundstück auf diesen übergegangen ist.

Weder das Abkommen vom 13. Mai 1992 noch das hierzu ergangene Vertragsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl. II, S. 1222) enthalten eine die Ausschlußfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG verdrängende Sonderregelung.

Zur Auslegung des Schreibens des Bundesamts zur Regelung offener Vermögensfragen vom 1. Oktober 1992 an alle Vermögensämter als Antrag im Sinne von § 30 Abs. 1 VermG.

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