Urteil Ausschlußfrist
Schlagworte
Ausschlußfrist; Anmeldefrist; staatliches Fehlverhalten; Fehlverhalten; Anmelder; verspätete Anmeldung; Restitutionsanspruch; Nachsichtgewährung
Leitsätze
1. Bei der Frist des § 30 a VermG handelt es sich um eine Ausschlußfrist; wird diese Frist versäumt, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.
2. Zur Möglichkeit einer "Nachsichtgewährung"
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat