Urteil Ausschlussbescheid
Schlagworte
Ausschlussbescheid; Aufgebotsverfahren; staatlich verwaltetes Vermögen; unbekannte Erben; Erbengemeinschaft; Auseinandersetzung; gesamthänderische Bindung
Leitsatz
Das Verfassungsrecht verbietet den Erlass eines Ausschlussbescheides nicht, wenn die gesamthänderische Bindung der Erbengemeinschaft durch eine Auseinandersetzung in der Form der Veräußerung des Nachlassgrundstücks aufgelöst ist.
(Abgrenzung zu BVerwG, Vorlagebeschluss vom 21. Juni 2007 - 3 C 24.06 -; Fortführung der Rechtsprechung der Kammer aus dem Urteil vom 24. Januar 2008 - VG 29 A 259.07 -)
(Leitsatz der Redaktion)
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