Urteil Ausschluß von Mieterhöhungen zum 1. Juli 1977 für Wohnungen mit Außentoilette
Schlagworte
Ausschluß von Mieterhöhungen zum 1. Juli 1977 für Wohnungen mit Außentoilette; Mietpreisbindung, Altbau; Stichtagsmiete; Mieterhöhung, Ausschluß; Außentoiletten
Leitsatz
Der durch die 1. MieterhöhungsVO gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 10. BMG erfolgte Ausschluß von der Grundmieterhöhung zum 1. Juli 1977 für Wohnungen mit Außentoiletten, die von mehr als einer Mietpartei benutzt wurden, war durch die Ermächtigungsnorm gedeckt.
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