Urteil Ausschluß von Grundmietenerhöhung bei behebbaren Mängeln


Schlagworte

Ausschluß von Grundmietenerhöhung bei behebbaren Mängeln; Mietpreisbindung; Altbau; Grundmietenerhöhung; Ausschluß; Mietzinserhöhung; Instandsetzung; Wohnstandard; Mängel der Mietsache

Leitsatz

Mängel im Sinne des § 3 Abs. 3 XII. BMG führen nicht auf Dauer zum Ausschluß von Grundmietenerhöhungen, sondern der Vermieter kann nur für den Zeitraum, während dessen die Mängel bestanden, den erhöhten Mietzins nicht für die Vergangenheit fordern.

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