Urteil Ausschluß des Mietminderungsrechts infolge grobfahrlässiger Unkenntnis des Mieters vom Mangel
Schlagworte
Ausschluß des Mietminderungsrechts infolge grobfahrlässiger Unkenntnis des Mieters vom Mangel; Minderung/Ausschluß bei grob fahrlässig nicht erkannten Mängeln; Mängelhaftung/keine bei grob fahrlässig nicht erkannten Mängeln
Leitsatz
Mängel, die der Mieter bei Vertragsschluß hätte erkennen müssen, berechtigen nicht zur Mietminderung.
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