Urteil Ausschluss der Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung bei Verlust des Eigentums auf besatzungshoheitlicher Grundlage
Schlagworte
Ausschluss der Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung bei Verlust des Eigentums auf besatzungshoheitlicher Grundlage
Leitsatz
§ 1 Abs. 1 Satz 1 VwRehaG findet keine Anwendung in den Fällen, in denen die Rehabilitierung wegen des Verlustes von Eigentum auf besatzungshoheitlicher Grundlage begehrt wird. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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