Urteil Ausschluss der Rückübertragung eines Grundstücks wegen Fehlens unlauterer Machenschaften beim Verkauf


Schlagworte

Ausschluss der Rückübertragung eines Grundstücks wegen Fehlens unlauterer Machenschaften beim Verkauf

Leitsätze

1. Von einer Nötigung im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG kann nur dann die Rede sein, wenn die Eigentümer durch eine - auch nach den Bestimmungen der DDR rechtswidrige - Ankündigung, sie würden ansonsten entschädigungslos enteignet, zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages bestimmt worden sind, den sie ansonsten nicht oder jedenfalls nicht mit diesem Inhalt, insbesondere nicht zu dem erzielten Kaufpreis abgeschlossen hätten.

2. Allein die zivilrechtliche Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts führt nicht zur Annahme unlauterer Machenschaften.

(Leitsätze der Entscheidung entnommen)

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