Urteil Ausschluß der Mieterhöhung/notwendige Miete bei gemeinnützigem Vermieter


Schlagworte

Ausschluß der Mieterhöhung/notwendige Miete bei gemeinnützigem Vermieter; Ausschluß der Mieterhöhung/Vereinbarung über notwendige Miete; Ausschluß der Mieterhöhung/gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft; Ausschluß der Mieterhöhung/Gemeinnützigkeit; notwendige Miete/Ausschluß der Mieterhöhung; Kostenmiete/Ausschluß der Mieterhöhung; Mieterhöhung/Ausschluß durch Vereinbarung der notwendigen Miete; erhöhte Aufwendungen/Mieterhöhung; Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen/keine Baukosten; laufende Aufwendungen/Finanzierungsmittel; Finanzierungsmittel/laufende Aufwendungen; Baukosten/Instandsetzungskosten

Leitsatz

1. Die Obergrenze einer Anhebung auf die ortsübliche Vergleichsmiete bildet bei gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, wenn der Mustermietvertrag der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft verwendet worden ist, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen notwendige Miete.

2. Zur Ermittlung der notwendigen Miete ist die Zweite Berechnungsverordnung heranzuziehen.

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