Urteil Ausschluß der Grundstücksrestitution bei Veränderung der Nutzungsart von volkseigenen Grundstücken
Schlagworte
Ausschluß der Grundstücksrestitution bei Veränderung der Nutzungsart von volkseigenen Grundstücken; Sportplatz
Leitsätze
1. Die Ausschlußtatbestände der bestimmten rechtlichen oder tatsächlichen Veränderungen der Nutzungsart oder der Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes sind nur anwendbar, wenn das Eigentum der Rechtstitel für die gegenwärtige Nutzung oder Zweckbestimmung des Grundstücks ist, deren Erhalt die Ausschlußtatbestände schützen wollen.
2. Bei volkseigenen Grundstücken ist die Rechtsträgerschaft nicht an die Stelle des Eigentümers getreten. Auf die fehlende formgerechte Übertragung der Rechtsträgerschaft kommt es nicht an.
(Leitsätze der Redaktion)
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