Urteil Ausschluß der Grundmietenerhöhung


Schlagworte

Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Instandsetzung, fehlende; Hausflur, Treppenräume; Hauptaufgang; Nebenaufgang

Leitsatz

Führen zu einer preisgebundenen Altbauwohnung ein Hauptaufgang und ein Nebenaufgang, liegt ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 Ziff. 4 XII. BMG nur vor, wenn der Hauptaufgang mangelhaft im Sinne dieser Vorschrift ist.

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