Urteil Ausschluss der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BerRehaG
Schlagworte
Ausschluss der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BerRehaG
Leitsatz
Der Ausschluss der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts als Urteile gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 BerRehaG erstreckt sich auf sämtliche Nebenverfahren eines Verfahrens nach dem BerRehaG, insbesondere auf die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren.
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