Urteil Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes
Schlagworte
Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes; Scheingeschäft; Einwendung gegen Herausgabe-oder Grundbuchberichtigungsanspruch; Zwangsveräußerung; Zwangslage; Ausreisegenehmigung
Leitsätze
a) Bei einem Grundstücksgeschäft greift die Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes selbst dann ein, wenn der in der Beurkundung eines Scheingeschäfts liegende Rechtsverstoß auch im Interesse des Erwerbers erfolgt ist.
b) Ein die Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes begründendes tatsächliches Vorbringen ist materiell rechtlich eine von Amts wegen zu berücksichtigende Einwendung gegen den vor den Zivilgerichten verfolgten Herausgabe- oder Grundbuchberichtigungsanspruch.
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