Urteil ausschließlicher Gerichtsstand
Schlagworte
ausschließlicher Gerichtsstand; Bestimmung; Grundstückskaufvertrag; Mietzins als Nebenpflicht
Leitsatz
Streitigkeiten über Ansprüche auf Zahlung der in einem Grundstückskaufvertrag vereinbarten garantierten Mietzinsen unterfallen nicht dem ausschließlichen Gerichtsstand des § 29 a ZPO.
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