Urteil Ausschließliche Unterhaltungspflicht für Versorgungsleitungen im öffentlichen Straßengrund bei Gemeinde


Schlagworte

Ausschließliche Unterhaltungspflicht für Versorgungsleitungen im öffentlichen Straßengrund bei Gemeinde; Abwasserkanäle

Leitsatz

Die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt C. vom 14. Juli 1989 in der vom 1. März 1994 an geltenden Fassung ist nichtig, soweit sie in § 1 Abs. 3 i. V. m. § 8 und § 12 Abs. 2 bestimmt, daß die im öffentlichen Straßengrund befindlichen Teile der Grundstücksanschlüsse nicht zur Entwässerungsanlage der Stadt gehören und von den Grundstückseigentümern hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten werden.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (12 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
60,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
60,- € inkl. 7% MwSt. (= 3,93 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.