Urteil Ausschließliche Prozeßführungsbefugnis des Zwangsverwalters
Schlagworte
Ausschließliche Prozeßführungsbefugnis des Zwangsverwalters
Leitsatz
Nach Anordnung der Zwangsverwaltung fehlt dem Schuldner (Eigentümer) die Prozeßführungsbefugnis, so daß seine Klage unzulässig wird.
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