Urteil Ausreisewilliger
Schlagworte
Ausreisewilliger; Gegenleistung; Grundstücksveräußerung; Redlichkeit des Erwerbs; Vermutung; unlautere Machenschaft; Rentner
Leitsatz
Die Vermutung, daß die ausreisebedingte Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden auf unlautere Machenschaften (Nötigung und Machtmißbrauch) im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = ZOV 1996, 213), gilt auch im Falle der Ausreise von Rentnern.
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