Urteil Ausreisewilliger
Schlagworte
Ausreisewilliger; Gegenleistung; Grundstücksveräußerung; Redlichkeit des Erwerbs; Überzeugungsgrundsatz; unlautere Machenschaften
Leitsatz
Die Vermutung, daß die ausreisebedingte Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden auf unlautere Machenschaften im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.95 -), gilt auch für solche Fälle, in denen der Ausreisewillige in Kenntnis der staatlichen Genehmigungspraxis den Veräußerungsentschluß bereits vor Stellung des Ausreiseantrags gefaßt und nach Antragstellung den Vermögenswert veräußert hat.
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