Urteil Ausreiseverkauf
Schlagworte
Ausreiseverkauf; Drohung; Anfechtung; Ausschlussfrist
Leitsätze
1. Der Tatbestand der rechtswidrigen Drohung im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 2 ZGB ist bei Grundstücksverkäufen im Zusammenhang mit Ausreiseanträgen im Regelfall als erfüllt anzusehen.
2. An der Wirksamkeit der Ausschlußfrist des § 70 Abs. 2 ZGB für die Vertragsanfechtung bestehen keine Bedenken.
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