Urteil Ausreiseverkauf
Schlagworte
Ausreiseverkauf; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Unmöglichkeit; Umwidmung: öffentliches Nutzungsinteresse
Leitsätze
1. Macht die DDR-Behörde eine Ausreisegenehmigung davon abhängig, daß der Ausreisende - entgeltlich oder unentgeltlich - sein Grundstück veräußert, so liegt eine unlautere Machenschaft in der Form des Machtmißbrauchs vor.
2. Zum Maßstab für die Analyse der Unmöglichkeit infolge baulicher Veränderung.
3. Für die Beurteilung zu 2. kommt es auf die Lage am 29. September 1990 an. Spätere Umwidmungen sind unbeachtlich.
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