Urteil Ausnutzung der Mangellage für Mietpreisüberhöhung
Schlagworte
Ausnutzung der Mangellage für Mietpreisüberhöhung
Leitsatz
Eine Mietpreisüberhöhung liegt nur dann vor, wenn der Vermieter ein geringes Angebot ausgenutzt hat. Das bloße Bestehen einer Mangellage reicht dafür nicht.
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