Urteil Ausnutzung der Mangellage für Mietpreisüberhöhung


Schlagworte

Ausnutzung der Mangellage für Mietpreisüberhöhung

Leitsatz

Eine Mietpreisüberhöhung liegt nur dann vor, wenn der Vermieter ein geringes Angebot ausgenutzt hat. Das bloße Bestehen einer Mangellage reicht dafür nicht.

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